Unser Ziel ist
Ihre Zufriedenheit

Mit Fachkenntnis, Menschlichkeit und Verständnis für Patienten ermöglichen wir mit höchster pflegerischer Qualität ein Leben in Würde.

In Notfällen erreichen Sie uns unter
0176 90726642

Das sind wir


Main-Taunus Pflege 24

Der Ambulante Pflegedienst Main-Taunus Pflege 24 GmbH wurde gegründet, um intensiv pflegebedürftigen Menschen eine optimale Versorgung zu Hause und ein würdevolles Leben in gewohnter Umgebung zu ermöglichen. Betreuung, Behandlung und Fürsorge der schwer kranken, beatmeten Menschen steht bei uns im Mittelpunkt. Wir unterstützen eine patientengerechte Versorgung in privater Atmosphäre!

Unsere höchste Priorität ist die optimale Pflege unserer Patienten in der Intensivpflege. Pflegen bedeutet Verantwortung zu übernehmen. Sich um etwas zu bemühen, sich zu kümmern und zu helfen den Patienten in einen möglichst guten Zustand zu bringen oder darin zu erhalten. Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit.

Ziel unserer Bemühungen ist es, mit Fachkenntnis, Menschlichkeit und Verständnis unseren Patienten ein Leben in Würde mit höchster pflegerischer Qualität zu ermöglichen.

Zwischen unserem Unternehmen und den gesetzlichen Krankenkassen bestehen die erforderlichen Versorgungsverträge nach § 132, § 132a SGB V. Damit sind wir rechtlich befugt, Intensiv- und Beatmungspflege im Rahmen der häuslichen Pflege nach § 37 Absatz 2 des SGB V zu erbringen. Die bei der Versorgung entstehenden Kosten der häuslichen Intensiv- und Behandlungspflege sind von den Krankenkassen zu tragen.

Wir fördern die Zusammenarbeit und helfen bei der Kommunikation mit Ärzten, Beratungsstellen, Sozialämtern, Krankenhäusern, Sanitätshäusern, sowie therapeutischen Berufsgruppen und Krankenkassen (Ämter und Versicherungen) damit sich unsere Kunden um die wirklich wichtigen Dinge kümmern können.

Unsere Zielsetzung ist die Gewährleistung einer qualifizierten, kundenorientierten Pflege. Ob Patient oder Angehöriger, mit unseren Leistungen möchten wir Sie persönlich unterstützen und entlasten.

Gerne beraten wir Sie in diesem komplexen Thema und informieren Sie über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, die Kostenträger sowie Ihre Ansprechpartner.

Unsere Leistungen


Pflegen bedeutet Verantwortung zu übernehmen.

Die Heimbeatmung ermöglicht es pflegebedürftigen Patienten, auch in häuslicher Umgebung medizinisch versorgt zu werden. Dabei wird die Atmung des Patienten durch ein Beatmungsgerät unterstützt. Die Heimbeatmung kann bei verschiedenen Krankheiten und Einschränkungen der Atmung eingesetzt werden, um die Lebensqualität und Selbstständigkeit des Patienten zu verbessern. Eine kontinuierliche Überwachung und Betreuung durch geschultes Fachpersonal ist dabei essentiell.

„Apalliker Care Pflege“, auch bekannt als Wachkoma-Pflege, bezieht sich auf die intensive Betreuung und Pflege von Menschen im Zustand des Wachkomas oder Apallikers. Diese Patienten zeigen keine Bewusstseinsreaktionen, aber sie können schlafen und auf Reize wie Schmerz reagieren. In der ambulanten Pflege bedeutet dies, dass spezialisierte Pflegekräfte regelmäßig zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen erscheinen, um die Bedürfnisse des Patienten zu erfüllen. Diese Pflege umfasst oft die Verabreichung von Medikamenten, physiotherapeutische Maßnahmen zur Erhaltung der Muskelkraft, spezielle Ernährung und regelmäßige Überwachung auf Anzeichen von Komplikationen. Die Herausforderung besteht darin, eine umfassende Pflege zu gewährleisten, die sowohl die körperlichen als auch die emotionalen Bedürfnisse des Patienten und seiner Familie berücksichtigt.

Tumorbedingte neurologische Erkrankungen beziehen sich auf neurologische Probleme, die durch das Vorhandensein eines Tumors im Gehirn oder im Rückenmark verursacht werden. Diese Erkrankungen können eine Vielzahl von Symptomen verursachen, darunter Kopfschmerzen, Sehstörungen, motorische Schwierigkeiten und Veränderungen der kognitiven Funktionen. In der ambulanten Pflege erfordert die Betreuung solcher Patienten eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachleuten, einschließlich Neurologen, Onkologen und Pflegekräften. Die Pflege kann die Verabreichung von Medikamenten zur Schmerzlinderung, zur Kontrolle von Symptomen und zur Verlangsamung des Tumorwachstums umfassen. Zudem ist eine kontinuierliche Überwachung des Zustands des Patienten und eine Anpassung der Pflege an seine sich ändernden Bedürfnisse erforderlich.

Ein genetischer Defekt bezieht sich auf eine Anomalie oder Mutation in den Genen eines Organismus, die zu einer Störung oder Krankheit führen kann. Diese Defekte können angeboren sein oder sich im Laufe des Lebens entwickeln. In der ambulanten Pflege bedeutet dies, dass Patienten mit genetischen Defekten oft eine kontinuierliche Überwachung und Betreuung benötigen, um ihre Gesundheit zu erhalten und Komplikationen zu vermeiden. Dies kann die regelmäßige Verabreichung von Medikamenten, physiotherapeutische Übungen, genetische Beratung und psychologische Unterstützung umfassen, um mit den emotionalen Aspekten der Krankheit umzugehen. Die Pflege muss individuell auf den spezifischen genetischen Defekt und die Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten sein, um eine optimale Lebensqualität zu gewährleisten.

Peritonealdialyse (PD) ist eine Methode zur Behandlung von Nierenversagen, bei der das Bauchfell als natürliches Filter verwendet wird. Eine spezielle Flüssigkeit wird in den Bauchraum eingeführt, um Abfallprodukte und überschüssige Flüssigkeit aus dem Blut zu entfernen. In der ambulanten Pflege umfasst die Betreuung von PD-Patienten die Schulung des Patienten und seiner Betreuer in der Durchführung der Dialyse zu Hause, die Überwachung des Zustands des Patienten, die regelmäßige Überprüfung der Katheterstelle auf Infektionen und Komplikationen sowie die Bereitstellung von Unterstützung und Ressourcen für den Patienten und seine Familie. Die Pflege zielt darauf ab, die Sicherheit des Patienten zu gewährleisten, die Lebensqualität zu verbessern und die Kontinuität der Dialysebehandlung zu gewährleisten.

Enterale und parenterale Ernährung sind zwei Methoden zur Nahrungszufuhr für Patienten, die nicht in der Lage sind, auf normalem Wege zu essen oder zu trinken. Enterale Ernährung beinhaltet die Zufuhr von Nahrung über den Magen-Darm-Trakt mittels einer Sonde, während parenterale Ernährung die intravenöse Verabreichung von Nährstoffen direkt in die Blutbahn umfasst.
In der ambulanten Pflege umfasst die Betreuung von Patienten, die enterale oder parenterale Ernährung benötigen, die Bereitstellung und Verabreichung von speziellen Nährstofflösungen gemäß den individuellen Bedürfnissen des Patienten. Die Pflegekraft überwacht die Nahrungszufuhr, den Zustand der Sonden oder Katheter, die Flüssigkeitsaufnahme und die Nährstoffaufnahme des Patienten. Sie beobachtet auch Anzeichen von Komplikationen wie Infektionen oder Verstopfungen und ergreift entsprechende Maßnahmen. Zudem kann die Pflegekraft den Patienten und seine Betreuer schulen, um die Ernährungsbehandlung zu Hause fortzusetzen und sicherzustellen, dass der Patient die bestmögliche Ernährung erhält.

Wund- und Dekubitusmanagement beinhaltet die Behandlung und Prävention von Wunden, einschließlich Druckgeschwüren (Dekubitus), bei Patienten mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Risikofaktoren. In der ambulanten Pflege umfasst dies die regelmäßige Überprüfung von Wunden auf Anzeichen von Infektionen oder Verschlechterung, die Reinigung und Verbandwechsel, die Verwendung spezieller Wundauflagen zur Förderung der Heilung und die Anpassung der Pflegeplanung an die individuellen Bedürfnisse des Patienten. Die Pflegekraft spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung des Patienten, um die Wundheilung zu fördern, Komplikationen zu vermeiden und eine optimale Lebensqualität zu erhalten. Sie bietet auch Schulungen und Anleitungen für den Patienten und seine Betreuer zur Wundversorgung und Prävention von Dekubitus.

Beratungsbesuche für die Pflegekasse nach § 37 Absatz 3 des SGB XI sind Besuche von Pflegefachkräften bei Pflegebedürftigen zu Hause, um deren Pflegesituation zu überprüfen und Empfehlungen für die weitere Pflege zu geben. Dabei werden die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen sowie die Möglichkeiten der pflegenden Angehörigen berücksichtigt. Eine ambulante Pflegekraft kann dabei unterstützen, indem sie den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen über Pflegeleistungen, Unterstützungsmöglichkeiten und finanzielle Aspekte informiert. Sie kann bei der Vorbereitung auf den Besuch helfen, Fragen beantworten, den Pflegebedarf einschätzen und Empfehlungen für eine angemessene Pflege und Unterstützung aussprechen. Die Pflegekraft trägt dazu bei, dass der Pflegebedürftige die bestmögliche Versorgung erhält und die Unterstützung erhält, die er benötigt, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Dienstleistungen, die darauf abzielen, die Lebensqualität von Personen zu verbessern, indem sie unterstützende Maßnahmen im Haushalt erbringen. Dazu gehören Aufgaben wie Reinigung, Wäschepflege, Einkaufsunterstützung, Zubereitung von Mahlzeiten und das Bettenmachen. Eine ambulante Pflegekraft kann bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützen, indem sie diese Aufgaben für Pflegebedürftige übernimmt oder sie dabei unterstützt, sie selbst auszuführen. Die Pflegekraft kann den Haushalt organisieren, den Pflegebedürftigen bei der Bewältigung der täglichen Aufgaben unterstützen und dafür sorgen, dass das Wohnumfeld sicher und angenehm ist. Die hauswirtschaftliche Unterstützung trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können und eine höhere Lebensqualität erhalten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen

Die Organisation der ambulanten Pflege umfasst mehrere Schritte. Zunächst erfolgt eine Bedarfsanalyse, bei der der individuelle Pflegebedarf des Patienten ermittelt wird. Anschließend wird ein Pflegeplan erstellt, der die benötigten Pflegeleistungen festlegt. Die Pflegeleistungen werden dann von qualifizierten Pflegekräften direkt im häuslichen Umfeld des Patienten erbracht. Die Koordination zwischen Pflegekräften, Ärzten und anderen beteiligten Dienstleistern sowie die Dokumentation der erbrachten Leistungen und die Abrechnung mit der Pflegeversicherung sind ebenfalls wichtige Bestandteile der Organisation der ambulanten Pflege.

Um ambulante Pflege in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Pflegebedürftige muss einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Begutachtungsdienste festgestellt wurde. Es muss ein Bedarf an pflegerischer Unterstützung bestehen, der durch eigene Kräfte oder die Hilfe von Angehörigen nicht ausreichend gedeckt werden kann. Zudem muss ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Dafür muss die Pflege im häuslichen Umfeld des Patienten möglich und sinnvoll sein.

Sollten die vorangegangenen Punkte geklärt sein, sollte ein Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen werden, um die notwendigen Pflegeleistungen zu erbringen.

Die ambulante Pflege erbringt vielfältige Leistungen, die darauf abzielen, Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld zu unterstützen. Dazu gehören die Grundpflege, wie Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, sowie die hauswirtschaftliche Versorgung, einschließlich Reinigung der Wohnung und Einkaufen. Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe und Injektionen, die ärztlich verordnet werden. Zusätzlich bietet die ambulante Pflege Betreuungsleistungen an, die Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und soziale Betreuung umfassen, sowie Beratung und Anleitung für Angehörige zur besseren Bewältigung der Pflege. Diese Leistungen tragen dazu bei, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhalten und zu fördern.

Ambulante Pflege kann so lange in Anspruch genommen werden, wie der Pflegebedarf besteht und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Dauer der ambulanten Pflege. Solange der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad hat und die Pflege im häuslichen Umfeld möglich ist, können die Leistungen der ambulanten Pflege kontinuierlich erbracht werden. Die Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen die angemessene Unterstützung erhalten. Anpassungen im Pflegeumfang können dabei notwendig werden, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen ändert.

Die Pflegekräfte in der ambulanten Pflege haben verschiedene Qualifikationen, die sicherstellen, dass sie kompetente und qualitativ hochwertige Pflege leisten können. Zu den häufigsten Qualifikationen gehören Examinierte Pflegefachkräfte. Diese haben eine abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Sie sind staatlich geprüft und verfügen über umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten in der pflegerischen Versorgung.

Pflegehilfskräfte haben eine kürzere, häufig einjährige Ausbildung in der Pflegehilfe oder Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz absolviert. Sie unterstützen die Pflegefachkräfte bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Viele Pflegekräfte haben zusätzliche Qualifikationen durch Weiterbildungen erworben, z.B. in Wundmanagement, Palliativpflege, Demenzpflege oder Schmerztherapie. Diese Spezialisierungen ermöglichen es ihnen, gezielte und spezialisierte Pflegeleistungen zu erbringen. Für bestimmte medizinische Leistungen, die im Rahmen der ambulanten Pflege erbracht werden, müssen Pflegekräfte zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, z.B. in der Gabe von Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentenmanagement.

Die Verfügbarkeit der Pflegekräfte in der ambulanten Pflege ist durch eine sorgfältige Organisation und Planung geregelt. Pflegedienste erstellen Dienstpläne, die sicherstellen, dass die Pflegekräfte zu den vereinbarten Zeiten und in der erforderlichen Häufigkeit bei den Pflegebedürftigen vor Ort sind. Die Pflegekräfte sind in der Regel in Schichten eingeteilt, um eine umfassende Betreuung rund um die Uhr gewährleisten zu können, einschließlich Wochenenden und Feiertagen. Notwendige Anpassungen und flexible Einsatzzeiten werden berücksichtigt, um auf kurzfristige Änderungen im Pflegebedarf reagieren zu können. Die Koordination erfolgt oft durch eine zentrale Leitstelle, die auch in Notfällen erreichbar ist, um die kontinuierliche und zuverlässige Versorgung der Patienten sicherzustellen.

In der ambulanten Pflege werden verschiedene medizinische Geräte und Hilfsmittel eingesetzt, um die Pflegebedürftigen optimal zu versorgen. Dazu gehören:
Blutdruckmessgeräte: Zur regelmäßigen Überwachung des Blutdrucks.
Blutzuckermessgeräte: Für die Kontrolle des Blutzuckerspiegels bei Diabetikern.
Inhalationsgeräte: Zur Behandlung von Atemwegserkrankungen.
Medikamentenspender: Für die sichere und genaue Verabreichung von Medikamenten.
Mobilitätshilfen: Rollstühle, Gehhilfen und Rollatoren zur Unterstützung der Mobilität.
Betten und Matratzen: Pflegebetten und spezielle Antidekubitusmatratzen zur Vermeidung von Druckgeschwüren.
Wundversorgungsmaterial: Verbandsmaterialien, sterile Kompressen und Desinfektionsmittel für die Wundpflege.
Katheter und Urinbeutel: Für Patienten mit Harninkontinenz oder -retention.
Sauerstofftherapiegeräte: Für Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen, die zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen.
Ernährungshilfen: Sonden und Pumpen für enterale oder parenterale Ernährung.

Die Zusammenarbeit zwischen einem ambulanten Pflegedienst und anderen medizinischen Fachkräften, wie Ärzten oder Therapeuten, ist entscheidend für die umfassende Betreuung und Versorgung der Patienten. Sie erfolgt durch eine enge Kommunikation und Koordination aller Beteiligten. Pflegekräfte stehen in regelmäßigem Austausch mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten, um den Gesundheitszustand des Patienten zu besprechen und gemeinsam Behandlungspläne zu erstellen oder anzupassen.

Eine sorgfältige Dokumentation aller pflegerischen und medizinischen Maßnahmen sowie Veränderungen im Gesundheitszustand des Patienten ermöglicht es, den Informationsfluss zwischen den Fachkräften aufrechtzuerhalten und eine transparente Versorgung sicherzustellen. Bei Bedarf führen Ärzte und Therapeuten Hausbesuche durch, um den Patienten vor Ort zu untersuchen und zu behandeln, wobei die Pflegekräfte unterstützend tätig sind.

Der ambulante Pflegedienst übernimmt die Koordination und Vermittlung der verschiedenen Dienstleistungen und stellt sicher, dass alle notwendigen therapeutischen und medizinischen Maßnahmen ineinandergreifen. Durch diese kooperative Zusammenarbeit wird gewährleistet, dass der Pflegebedürftige eine ganzheitliche, abgestimmte und qualitativ hochwertige Versorgung erhält, die auf seine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Wir bieten 24-Stunden Intensivversorgung in:

– Main-Taunus-Kreis
– Frankfurt am Main
– Wiesbaden
– Hochtaunuskreis
– Main-Kinzig-Kreis
– Groß-Gerau
– Rheingau-Taunus-Kreis
– Dieburg
– Darmstadt
– Offenbach am Main
– Wetteraukreis

Zu Beginn erfolgt eine eingehende Bedarfsanalyse, bei der der individuelle Pflegebedarf des Pflegeempfängers ermittelt wird. Dies umfasst körperliche, psychische, soziale und auch kulturelle Aspekte. Auf Grundlage der Bedarfsanalyse wird ein individueller Pflegeplan erstellt. Dieser legt fest, welche konkreten Pflegeleistungen benötigt werden, wie oft und in welchem Umfang sie erbracht werden sollen.

Die persönlichen Wünsche und Vorlieben des Pflegeempfängers werden berücksichtigt, soweit dies mit den medizinischen und pflegerischen Erfordernissen vereinbar ist. Dies kann zum Beispiel die Auswahl der Pflegekräfte oder die Gestaltung des Tagesablaufs betreffen. Der Pflegeplan wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Veränderungen im Gesundheitszustand oder persönliche Präferenzen des Pflegeempfängers werden dabei berücksichtigt, um die Pflege kontinuierlich an seine Bedürfnisse anzupassen.

Die Angehörigen des Pflegeempfängers werden in die Pflegeplanung und -umsetzung miteinbezogen, sofern gewünscht und möglich. Ihre Unterstützung und Mitwirkung kann dazu beitragen, die Pflegebedürftigen besser zu verstehen und ihre Bedürfnisse effektiv zu erfüllen.

Die Kosten für ambulante Pflege werden von verschiedenen Stellen übernommen, hauptsächlich von der Pflegeversicherung. Die Leistungen der ambulanten Pflege werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Pflegeversicherung erbracht. Die Höhe der finanziellen Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad sowie den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben des Pflegebedürftigen. Darüber hinaus können weitere Leistungen, wie Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuungsleistungen, von der Pflegeversicherung übernommen werden, wenn sie medizinisch oder pflegerisch notwendig sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegeversicherung die Kosten für die ambulante Pflege nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernimmt. Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind, müssen Pflegebedürftige gegebenenfalls einen Teil selbst tragen oder zusätzliche Absicherungen, wie eine private Pflegezusatzversicherung, in Betracht ziehen.